Es handelt sich hierbei um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und ComponentSource (im Folgenden "ComponentSource" genannt). Durch das Herunterladen der von ComponentSource in elektronischer Form bereitgestellten Softwareprodukte (im Folgenden "Software" genannt) zu einem beliebigen Zweck erklären Sie sich mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der nachstehend aufgeführten Softwarelizenz und dem Ausschluss von Garantieansprüchen einverstanden. Lesen Sie dieses Dokument vor dem Herunterladen, Testen oder Verwenden der Software bitte sorgfältig durch. Wenn Sie mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags nicht einverstanden sein sollten, klicken Sie bitte nicht auf "Ich stimme zu", und die Software wird dann nicht heruntergeladen.
(a) Gebühren für Lizenz bzw. Abonnement
Sofern keine anders lautenden Bestimmungen vorliegen sind folgende Kosten in den von ComponentSource festgelegten Gebühren für Softwarelizenzen und Abonnements nicht enthalten: Installationskosten, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern und ggf. weitere in Zusammenhang mit der Lizenzierung bzw. Verwendung der Software anfallenden Steuern. ComponentSource wird in seinen Rechnungen alle Steuern (ausschließlich der für das Nettoeinkommen von ComponentSource ermittelten Steuern) und andere vereinbarte Belastungen als einzelne Posten aufführen. Sie können der Zahlung dann zustimmen oder auf eine Steuerbefreiung hinweisen, auf die Sie eventuell Anspruch haben (Bildungseinrichtung, Stiftung, Nutzungsklassen oder landesspezifische Bestimmungen). In diesem Fall müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung in einer für ComponentSource akzeptablen Form vorlegen.
(b) Bestellinformationen: Zahlungsbedingungen
Sie erklären sich einverstanden, dass Sie u. U. für jede einzelne auf Software beschränkte Lizenz einen schriftlichen Einkaufsauftrag, einschließlich Rechnungsadresse, per Telekopie an ComponentSource weiterleiten müssen. Sollte ComponentSource eine indirekte Zahlungsmethode für Ihre Bestellung akzeptieren, müssen Sie ComponentSource alle unter normalen Umständen erforderlichen Information zur Verfügung stellen, einschließlich Informationen zu Zahlungskarte, Kreditkarte, Adressdaten usw. Sie versichern, daß alle von Ihnen bereitgestellten Informationen präzise, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind, und daß Sie alle Kosten tragen, die ComponentSource in Zusammenhang mit der Verwendung Ihres Kontos, Ihrer Kreditkarten oder anderen Zahlungsmethoden entstehen. Beim Einkauf über ein Konto erklären Sie sich einverstanden, daß die Zahlung binnen dreißig (30) Tagen vollständig überwiesen wird.
WARNUNG: HINWEIS ZUR BETRUGSERKENNUNG
WICHTIGER HINWEIS: ZUR BEKÄMPFUNG VON BETRUG KANN COMPONENTSOURCE U. U. KENNDATEN DES COMPUTER SAMMELN, AUF DEM DIE BROWSERSOFTWARE AUSGEFÜHRT WURDE. DIESE INFORMATIONEN BEZIEHEN SICH EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKEND, AUF DIE IP-ADRESSE. COMPONENTSOURCE WIRD DIESE INFORMATIONEN VERTRAULICH BEHANDELN, SOFERN SIE NICHT IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM BETRUGSFALL ODER EINER ANDEREN UNTERSUCHUNG VON JUSTIZBEHÖRDEN ODER AUFSICHTSBEHÖRDEN EINGEFORDERT WERDEN.
(a) Beschränkte Lizenzen
Unter der Voraussetzung Ihres Einverständnisses mit dem vorliegenden Vertrag und einer Zahlung für die jeweilige Lizenz oder Abonnement, wie unter Paragraph 1 beschrieben, erteilt ComponentSource als Besitzer oder vertraglich vereinbarter Distributor der Software dem Lizenznehmer eine persönliche, nicht übertragbare (vorbehaltlich der in Paragraph 5 ausdrücklich aufgeführten Bestimmungen) und nicht exklusive Lizenz zu einem der folgenden Zwecke:
(i) Installieren, Verwenden und Ausführen der Software auf einem Computersystem (ein "System"), ODER
(ii) Integrieren der Software in eine eigene Anwendung für den Weiterverkauf in einer Weise, die ein Identifizieren und Extrahieren der Software, ODER
(iii) Wiederverkaufen der Software, ohne dieselbe Software zu benutzen, vorbehaltlich der Bestimmungen der vorliegenden Lizenz bzw. einem rechtlich gleichwertigen Dokument und vorbehaltlich aller ausdrücklichen Beschränkungen der Lizenzbedingungen des spezifischen Softwareprodukts, das in den Lizenzinformationen der Website von ComponentSource beschrieben ist;
dies gilt im Einzelnen zusammen mit allen weiteren Rechten, die mit den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareprodukts, das in den Lizenzinformationen der Website von ComponentSource beschrieben ist, vergeben werden.
Um jeden Zweifel an den oben aufgeführten Rechten zu vermeiden, schließen sich die Paragraphen (i), (ii) und (iii) gegenseitig aus. Sie verpflichten sich weiterhin, sich mit allen Lizenzbestimmungen, die für die einzelnen Softwareprodukte gelten, einverstanden zu erklären. Wenn zwischen den produktspezifischen Lizenzbedingungen und dem Endbenutzerlizenzvertrag von ComponentSource Konflikte oder Inkohärenzen festgestellt werden sollten, gelten vorrangig die produktspezifischen Lizenzbedingungen.
Sie erklären sich einverstanden, keine Bestandteile einer Software zum Ableiten der Struktur des Produkts aus seinen Funktionen und seinem Aufbau, zum Dekompilieren bzw. zum Zurückübersetzen zu verwenden. Wenn Sie dies trotzdem in gutem Glauben an einen rechtlichen Anspruch tun möchten, willigen Sie ein, ComponentSource mindestens drei Kalendermonate vor dem Ausführen einer solchen Absicht davon in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie einen Datenträger oder ein Gerät mit Software entsorgen, werden Sie sicherstellen, daß die auf dem Datenträger oder dem Gerät enthaltene oder gespeicherte Software komplett gelöscht oder auf eine andere Weise vollständig entfernt wurde. Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen in Paragraph 5 dürfen Sie die Software weder verteilen, leasen oder gegen Gewinn übertragen, noch die gesamte oder Teile der Software einer anderen Person übergeben.
(b) Lizenzen für Testversionen
ComponentSource kann Ihnen u. U. eine Demo-Version der Software zu Testzwecken kostenlos zur Verfügung stellen. Die Lizenz der Demo-Version wird Ihnen mit allen in Paragraph 2(a) aufgeführten Rechten, jedoch mit einer eingeschränkten Lizenzlaufzeit sowie beschränkter Operabilität und/oder Funktionalität erteilt. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich einverstanden, daß ComponentSource die Demo-Version der Software nur zu Präsentationszwecken und nicht für eine permanente Verwendung zur Verfügung stellt. Sobald Ihre Bestellung bewilligt und die Zahlung der entsprechenden Gebühr geleistet wurde, stellt ComponentSource einen Schlüssel oder einen anderen Mechanismus zur Verfügung, um die begrenzte Demo-Lizenz in eine unbeschränkte Lizenz für den dauerhaften Gebrauch umzuwandeln.
(c) Zugriffslizenz
Informationen und Daten, die ComponentSource in Zusammenhang mit Software bereitstellt, wird Ihnen zu dem alleinigen Zweck des Zugriffs auf die Software zum Testen und Verwenden im Rahmen von geschäftlichen Aktivitäten zu den Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags zur Verfügung gestellt. Das Ändern, Drucken oder anderweitige Verwenden der Art Work bzw. Bilder von ComponentSource sowie das Vermieten, Verleihen, Vernetzen, Wiederverkaufen, Remote-Zugreifen, Übertragen oder Veröffentlichen in einem Forum der Art Work bzw. Bilder von ComponentSource ist strengstens verboten.
Damit die Ihnen erteilten Lizenzrechte in Kraft treten, können Sie die Software zur Installation auf Ihre Festplatte oder in den CPU-Speicher des Systems zum Ausführen der Software auf diesem System kopieren, und Sie können die gesamte oder Teile der Software kopieren, sofern die Kopien ausschließlich zu Backup- oder Archivierungszwecken verwendet werden. Sie erklären sich einverstanden, daß (i) Sie die Kopien ausschließlich unter Beachtung der Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags besitzen und verwenden, und daß (ii) Sie die Kopien mit denselben proprietären und Copyright-Hinweisen und Legenden versehen, wie ComponentSource bzw. der Eigentümer der Software.
Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich einverstanden, daß ComponentSource keine Eigentumsrechte an der gesamten oder an Teilen der Software oder geistiges Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkend auf das Urheberrecht) weder in seinem eigenen Namen oder noch im Namen des Eigentümers der Software im Rahmen des vorliegenden Lizenzvertrags oder anderer rechtsgültiger Bestimmungen überträgt, und daß sich ComponentSource und seine Lizenzgeber alle Rechte vorbehalten, die Ihnen nicht ausdrücklich mit dem vorliegenden Lizenzvertrag erteilt werden.
Sobald Sie die fälligen Lizenzgebühren für eine Software entrichtet haben, die auf einer CD-ROM oder auf einem anderen Datenträger gespeichert ist, und den vorliegenden Lizenzbestimmungen zugestimmt haben, wird Ihnen das Eigentum an der CD oder einem anderen Datenträger auf Sie übertragen, wobei sich ComponentSource und seine Lizenzgeber Eigentums- und Urheberrechte an der auf der CD oder anderen Datenträgern gespeicherten Software sowie an allen Kopien der gesamten oder Teilen der Software für alle Zeiten und zu allen Zwecken vorbehalten.
Wenn Sie das Eigentum oder die Kontrolle eines beliebigen Systems übertragen, auf dem die Software enthalten ist, müssen Sie gleichzeitig die Software sowie alle Lizenzen und Rechte an der Software, die Ihnen mit diesem Vertrag erteilt wurden, auf den Übernehmer übertragen, vorausgesetzt daß:
(i) sich der Übernehmer mit den Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags schriftlich einverstanden erklärt;
(ii) Sie ComponentSource den Namen und die Adresse des Übernehmers zur Verfügung stellen;
(iii) Sie die gesamte Software, einschließlich aller Kopien, auf den Übernehmer übertragen.
Vorbehaltlich der in diesem Paragraphen enthaltenen Bestimmungen dürfen Sie die mit dem vorliegenden Vertrag einhergehenden Rechte und Verpflichtungen weder als ganzes noch in Teilen als Unterlizenz vergeben, übertragen oder anderen Personen zuweisen.
Sie dürfen im Rahmen des vorliegenden Lizenzvertrags erhaltene Software bzw. andere Technologien weder ausführen noch wiederausführen, ausgenommen unter Beachtung sämtlicher in Großbritannien und den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Regelungen. Software oder Technologien dürfen unter keinen Umständen in ein Land (bzw. an Staatsangehörige oder Bürger dieses Landes) ausgeführt oder wiederausgeführt werden, das von den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder Japan mit einem Embargo belegt wurde. Das Ausfuhrverbot gilt weiterhin für alle Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-amerikanischen Treasury Departments oder der Table of Denial Orders des US-amerikanischen Departments geführt werden.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald Sie die Software elektronisch heruntergeladen oder auf irgendeine andere Weise erhalten haben, sofern der Vertrag nicht wie im vorliegenden Paragraph beschrieben vorzeitig gekündigt wurde. Der Vertrag ist auf unbegrenzte Zeit gültig, vorbehaltlich einer produktlizenzspezifisch begrenzten Laufzeit, und VORBEHALTLICH einer Lizenzlaufzeit von dreißig (30) Tagen für eine Demo-Version oder jeder anderen Laufzeit, die von ComponentSource zum Zeitpunkt des Herunterladens oder des Bereitstellens einer Demo-Version festgelegt wird. Wenn Sie einer der in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommen, können ComponentSource und/oder seine Lizenzgeber alle verfügbaren Rechtsmittel in Anspruch nehmen, die zur gerichtlichen Durchsetzung des Vertrags erforderlich sind, und ComponentSource kann den Vertrag sowie alle mit dem Vertrag erteilten Lizenzen und Rechte bei einer Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen Ihrerseits jederzeit kündigen. Sie erklären sich einverstanden, daß es sich bei den in der Software genannten Lizenzgebern von ComponentSource um Drittbegünstigte des vorliegenden Vertrags handelt, die den vorliegenden Vertrag in Bezug auf ihr geistiges Eigentum durchsetzen können. Sie erklären sich weiterhin einverstanden, daß ComponentSource den vorliegenden Vertrag bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen kündigen kann, und Sie die Software, die Ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrags zur Verfügung gestellt wurde, einschließlich aller Kopien, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragskündigung an ComponentSource zurückgeben und unbrauchbar machen.
Der vorliegende Lizenzvertrag fällt unter folgende Gesetze und wird folgendermaßen ausgelegt: (a) wenn es sich bei Ihnen um eine nord- oder südamerikanische juristische Person handelt, gelten die Gesetze des US-amerikanischen Bundesstaates Georgia, USA, unter der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte Georgias; (b) wenn es sich bei Ihnen um eine japanische juristische Person handelt, gelten die japanischen Gesetze unter der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der japanischen Gerichte; (c) wenn es sich bei Ihnen um eine juristische Person einer anderen Nationalität handelt, gelten die englischen Gesetze unter der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.
ComponentSource stellt die Software entweder in seinem eigenen Namen oder als lizenzierter Distributor eines proprietären Drittbesitzers zur Verfügung.
(a) Software im Besitz von ComponentSource
ComponentSource garantiert für die Software, die als ihr Eigentum identifiziert werden konnte, daß sie vom Zeitpunkt der Lieferung an gerechnet drei Kalendermonate lang im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen ausführbar sein wird. Die einzige Verpflichtung, die ComponentSource aus der vorliegenden Garantie heraus entsteht, beschränkt sich auf das Entgegennehmen Ihrer Anrufe und das Ergreifen aller zum Bereitstellen einer korrigierten Version der Software angemessenen Maßnahmen.
COMPONENTSOURCE GARANTIERT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, DAß:
(i) DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREI AUSFÜHRBAR SEIN WIRD, ODER DAß IN DER SOFTWARE ENTHALTENE FEHLER BEHEBBAR SEIN WERDEN BZW. BEHOBEN WERDEN;
(ii) DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN VON IHNEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG SPEZIFISCHER ANFORDERUNGEN GEWÄHLTEN FUNKTIONEN AUSFÜHRBAR SEIN WERDEN. DIE MIT DER GARANTIE EINHERGEHENDEN VERPFLICHTUNGEN SEITENS COMPONENTSOURCE SIND NICHTIG, WENN DIE SOFTWARE OHNE DIE VORHERIGE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON COMPONENTSOURCE GEÄNDERT WURDE.
(b) Proprietäre Software Dritter
Proprietäre Software Dritter wird ggf. mit den von Drittbesitzern festgelegten und von ComponentSource wiedergegebenen Garantieansprüchen bereitgestellt. IN VOLLEM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN MASSE ÜBERNIMMT COMPONENTSOURCE UNTER KEINEN UMSTÄNDEN EINE GARANTIE FÜR PROPRIETÄRE SOFTWARE DRITTER, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKEND IN BEZUG AUF IHRE LEISTUNG, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER FUNKTIONSFÄHFIGKEIT, UND COMPONENTSOURCE ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ERFÜLLUNG VON GARANTIEBEDINGUNGEN DURCH DIE DRITTBESITZER VON SOFTWARE.
(c) CD bzw. andere Datenträger
ComponentSource garantiert, daß alle CDs bzw. andere im Rahmen des vorliegenden Vertrags zur Verfügung gestellten Datenträger bei einer normalen Verwendung für drei Kalendermonate nach dem Datum der Bereitstellung keinerlei Material- und Fertigungsfehler aufweisen. Wenn Sie fehlerhafte CDs bzw. andere Datenträger innerhalb der Garantielaufzeit zusammen mit einem Kaufbeleg an ComponentSource oder einen autorisierten Vertreter von ComponentSource zurückgeben, wird ComponentSource die fehlerhaften CDs bzw. die anderen Datenträger nach eigenem Ermessen ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Diese Garantie ist nicht auf Datenträger anwendbar, die durch Mißbrauch, höhere Gewalt, Unfälle oder eine falsche Verwendung beschädigt wurden.
(d) Viren
ComponentSource garantiert, daß alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, daß sowohl Inhalt als auch Software von ComponentSource grundsätzlich frei von allen zum Zeitpunkt der Bereitstellung bekannten Viren ist. Wenn Sie innerhalb von einem Kalendermonat ab dem Datum der Bereitstellung einen bekannten und veröffentlichten Virus entdecken und ComponentSource davon in Kenntnis setzen, wird Ihnen ComponentSource die betroffene Software bzw. die CD oder einen anderen Datenträger, auf der die Software gespeichert ist, nach Wahl ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. SIE TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE SUCHE NACH EVENTUELL VORHANDENEN VIREN VOR DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, UND COMPONENTSOURCE LEHNT JEGLICHE HAFTUNG ODER WEITERE VERPFLICHTUNGEN IN ZUSAMMENHANG MIT SCHÄDEN AB, DIE DURCH VIREN VERURSACHT WERDEN KÖNNEN.
MIT AUSNAHME VON ALLEN OBEN AUSDRÜCKLICH AUFGEFÜHREN GARANTIEN LEHNT COMPONENTSOURCE JEDE WEITERE VERANTWORTUNG AB UND SCHLIESST ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND IM GESETZ EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN IM HÖCHSTMÖGLICHEN VOM GESETZ HER ZULÄSSIGEN MASSE AB; DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN GARANTIEN GELTEN ANSTELLE ALLER VERPLFICHTUNGEN SEITENS COMPONENTSOURCE HINSICHTLICH DER SCHÄDEN, DIE AUFGRUND ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE BZW. BEI DER VERWENDUNG VON SOFTWARE BZW. EINER CD ODER EINEM ANDEREN DATENTRÄGER ENTSTEHEN KÖNNEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKEND AUF DIE GARANTIE EINER HANDELSÜBLICHE QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Wenn ein Dritter Klage mit dem Vorwurf gegen Sie erheben sollte, daß die im Rahmen des vorliegenden Vertrags bereitgestellte Software die Verletzung von einem Patent oder Design darstellt, das in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien oder Japan ausgestellt oder registriert wurde oder der Verletzung eines US-amerikanischen, britischen oder japanischen Patents, Designrechts, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses gleichkommt, wird ComponentSource den Klageanspruch oder die Klageführung bzw. das gerichtliche Vorgehen übernehmen und für Schäden und Kosten sowie die den Umständen angemessenen Anwaltskosten aufkommen, zu denen Sie in diesem Zusammenhang verurteilt werden, sofern Sie ComponentSource von allen Forderungen unter Beilegen einer Kopie von allen Mitteilungen, Hinweisen oder anderen Aktionen in Bezug auf die vorgebliche Verletzung umgehend in Kenntnis setzen, und Sie ComponentSource entweder direkt oder über den Drittbesitzer der betroffenen proprietären Software die Vollmacht erteilen und alle zur Beilegung des Streits, zur Kompromissfindung bzw. zum Prozessieren oder gerichtlichen Vorgehen notwendigen Informationen und die entsprechende Unterstützung zur Verfügung stellen.
Im Anschluss an den Hinweis auf eine Forderung oder eine drohende oder bereits erhobene Klage kann ComponentSource nach eigenem Ermessen, und ohne daß daraus eine Verpflichtung entstehen würde, Folgendes tun:
(a) Ihnen das Recht verschaffen, die Software so wie sie zur Verfügung gestellt wurde, weiterhin zu benutzen,
(b) die Software ersetzen oder dahingehend verändern, daß die Rechtsverletzung aufgehoben wird,
(c) das Lizenzrecht für die Software aufheben und Ihnen die bereits gezahlte Lizenzgebühr abzüglich eines angemessenen Nutzungswerts erstatten, wobei der erstattete Betrag anteilsmäßig auf der Basis einer sechsunddreißigmonatigen, auf die tatsächliche Nutzungsdauer angerechneten Abschreibungsmethode ermittelt wird.
In folgenden Fällen ist ComponentSource nicht verpflichtet, sich gegen die Klage der Rechtsverletzung zu verteidigen oder für damit einhergehende Kosten und Schäden aufzukommen:
(i) Verwendung von Software oder Verwendung der Software zusammen mit Software, die nicht von ComponentSource zur Verfügung gestellt wurde;
(ii) Verwendung einer anderen als der aktuellen unveränderten Softwareversion, die Ihnen von ComponentSource zur Verfügung gestellt wurde, sofern die Rechtsverletzung durch die Verwendung dieser Softwareversion verhindert worden wäre;
(iii) Änderung der Software von jemand anderem als ComponentSource; oder
(iv) Verwendung der Software nach dem Erhalt eines Hinweises oder dem begründeten Verdacht, daß die Software gegen das Recht Dritter an geistigem Eigentum verstößt.
DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PARAGRAPHEN ENTSPRECHEN DEM EINZIGEN RECHTSMITTEL UND DER GESAMTEN HAFTUNG SEITENS COMPONENTSOURCE IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG VON PATENTEN, DESIGNRECHTEN, URHEBERRECHTEN ODER BETRIEBSGEHEIMNISSEN DURCH DIE SOFTWARE, UND COMPONENTSOURCE ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG IN BEZUG AUF ANDERE RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM.
COMPONENTSOURCE ODER SEINE LIZENZGEBER HAFTEN IHNEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR IRGENDWELCHEN SCHADENERSATZ FÜR TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN VERLUST, STRAFSCHADENERSATZ, SCHADENERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, FOLGESCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEDER ART (EINSCHLIESSLICH ABER UNBESCHRÄNKT AUF DIE KOSTEN FÜR EINE VERSICHERUNG, SCHÄDEN INFOLGE DES VERLUSTES VON DATEN, NUTZUNG, GEWINN, OPPORTUNITÄTEN ODER GOODWILL ODER SACHSCHÄDEN), OHNE RÜCKSICHT DARAUF, OB COMPONENTSOURCE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES IN KENNTNIS GESETZT WURDE, UND OHNE RÜCKSICHT AUF DIE URSACHE BZW. THEORIE ODER HAFTUNG, DIE AUS DEM VORLIEGENDEN LIZENZVERTRAG HERAUS ERWÄCHST. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT UNGEACHTET DER NICHTERFÜLLUNG DES ZWECKS EINES BEGRENZTEN RECHTSMITTELS. DIE DIREKTE HAFTUNG, DIE SICH FÜR COMPONENTSOURCE AUS DER NICHTERFÜLLUNG DES VORLIEGENDEN SOFTWARELIZENZVERTRAGS UND/ODER DIE VERWENDUNG BZW. DEN BESITZ SPEZIFISCHER SOFTWARE DURCH IHRE PERSON ERGIBT, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKEND AUF SÄMTLICHE KLAGEANSPRÜCHE ZUSAMMENGENOMMEN, KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DEN BETRAG DER LIZENZGEBÜHR ÜBERSTEIGEN, DER VON COMPONENTSOURCE FÜR DIE JEWEILIGE SOFTWARE IN RECHNUNG GESTELLT WURDE. COMPONENTSOURCE HAFTET UNBEGRENZT, WENN ES INFOLGE DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER NACHLÄSSIGKEIT DER MITARBEITER VON COMPONENTSOURCE ZU TODESFÄLLEN ODER PERSONENSCHÄDEN KOMMT, WOBEI DIE HAFTUNG SEITENS COMPONENTSOURCE BEI NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, DIE SCHADEN ODER VERLUST VON EIGENTUM NACH SICH GEZOGEN HABEN, FÜNFHUNDERTTAUSEND US-DOLLAR ($ 500 000) PRO SCHADENSFALL ODER DIE AUFEINANDERFOLGE MEHRERER SCHADENSFÄLLE KEINESFALLS ÜBERSTEIGEN KANN.
ComponentSource ist der Handelsname der ComponentSource Holding Corporation, einem US-amerikanischen Unternehmen mit Sitz 650 Claremore Professional Way, Suite 100, Woodstock, GA 30188-5188, USA.
ComponentSource, Inc. in Georgia, USA, ComponentSource Limited in Reading, England sowie Kabushiki Kaisha ComponentSource in Tokio, Japan, sind jeweils direkt oder indirekt hundertprozentige Tochtergesellschaften der ComponentSource Holding Corporation. Im vorliegenden Lizenzvertrag entspricht der ordnungsgemäß autorisierte Lizenzgeber dem Unternehmen ComponentSource, Inc. für Lizenznehmer in Nord- und Südamerika, Kabushiki Kaisha ComponentSource für Lizenznehmer in Japan und ComponentSource Limited für Lizenznehmer in allen anderen Ländern.
Zusätzliche Bedingungen für den Quellencode-Treuhanddienst
13.1 Für alle Softwareprodukte, die von ComponentSource als Quellencode-Treuhanddienstsoftware bezeichnet werden, wurde ComponentSource ein aktuelles Exemplar zur Verwahrung übergeben. Wenn Sie sich für den Kauf des Quellencode-Treuhanddienstes für eine Software entscheiden, ist ComponentSource unter Berücksichtigung der Bedingungen des hier beschriebenen Quellencode-Treuhanddienstes berechtigt, eine Kopie der Quellencodeversion dieser Software freizugeben.
14.1 "Quellencode-Treuhanddienst - Kunde" verweist auf gültige lizenzierte Softwarebenutzer, die den Quellencode-Treuhanddienst von ComponentSource für die jeweilige Software gekauft haben, wobei die Registrierung des Quellencode-Treuhanddienstes zum Zeitpunkt der Freigabe der Quellensoftware dem aktuellen Status entsprechen muß.
14.2 Die "Quellensoftware" verweist auf die Quellcodeversion und damit das vom Menschen lesbare Format der Software einschließlich der zugehörige Dokumentation und sämtlicher Änderungen, die direkt vom Softwarebesitzer oder in seinem Namen vorgenommen wurden.
15.1 ComponentSource ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um neue Softwareversionen in Form von Quellcode unmittelbar nach ihrer Bereitstellung und alle neuen Exemplare der Quellensoftware in Abständen von maximal drei (3) Monaten zur Verwahrung übernehmen zu können.
15.2 Zum Zeitpunkt der Übernahme zur Verwahrung lässt sich ComponentSource von den Softwarebesitzern garantieren, daß es sich bei der Quellensoftware um ein vollständiges, ordnungsgemäßes und aktuelles Exemplar der Software handelt.
15.3 Im Anschluss an die Herausgabe der Quellensoftware unter Berücksichtigung der vorliegenden Bedingungen für den Quellencode-Treuhanddienst erhalten Sie eine Lizenz zum Ändern und Erweitern der Quellensoftware, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen aufgeführten Beschränkungen.
15.4 Die gesamte Quellensoftware wird an zwei sicheren, zur Archivierung von Software geeigneten Orten in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika verwahrt.
15.5 Wenn Sie gemäß Paragraph 16.2 eine eidliche Erklärung abgeben, wird ComponentSource die entsprechende Quellensoftware unter folgenden Bedingungen innerhalb von (10) Arbeitstagen freigeben:
(a) Der Softwarebesitzer hat seine laufenden Geschäftsaktivitäten eingestellt oder hat offiziell aufgehört, die Software zu aktualisieren und zu unterstützen, so daß Sie die Software nicht mehr nutzen bzw. aktualisieren können.
(b) Der Softwarebesitzer tritt das Urheberrecht an der Software ab und der Rechtsnachfolger des Urheberrechts bietet den Kunden des Quellencode-Treuhanddienstes nicht binnen sechzig (60) Tagen nach der Übernahme eine Garantie, die dem im Rahmen des vorliegenden Quellencode-Treuhanddienstes gebotenen Schutz gleichkommt, ohne daß den Kunden des Quellencode-Treuhanddienstes dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
16.1 Im Anschluss an die Freigabe der Quellensoftware werden Sie die Verwendung der Quellensoftware auf unbegrenzte Zeit wie folgt auf Ihre Mitarbeiter, Vertreter, Zulieferanten bzw. Unterlieferanten beschränken:
(a) Sie nehmen zur Kenntnis, daß keinerlei Eigentumsansprüche bzw. -rechte oder geistiges Eigentum in Zusammenhang mit der jeweiligen Software bzw. der Quellensoftware auf Sie übertragen wurden, gerade übertragen werden oder in Zukunft auf Sie übertragen werden.
(b) Sie werden die Quellensoftware ausschließlich zu Ihren eigenen internen Zwecken verwenden, um den Objektcode (Binärcode) der entsprechenden Software zu aktualisieren oder zu erweitern.
(c) Sie werden weder Teile noch die gesamten Quellensoftware kopieren oder das Kopieren von Teilen oder der gesamten Quellensoftware erlauben, sofern dies nicht als angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Datenschutz erforderlich ist.
(d) Sie werden weder den Urheberrechtshinweis noch gesetzlich geschützte Marken aus der Quellensoftware entfernen. Das gilt sowohl für gedruckte als auch für magnetisch gespeicherte Software.
(e) Sie werden die Quellensoftware weder als Ganzes noch in Teilen Dritten gegen Geld, einen anderen Gegenwert oder kostenlos vermieten, leasen, übertragen, berechnen, offen legen, übergeben oder die Quellensoftware anderweitig kommerziell verwenden.
(f) Sie werden die Quellensoftware nicht für ein Diensteangebot gegenüber Dritten verwenden.
(g) Sie werden den aus der Quellensoftware abgeleiteten Objektcode (Binärcode) nur auf Computern verwenden, für die eine Lizenz zur Verwendung der Software vorliegt.
(h) Sie werden gegenüber Mitarbeitern, Vertretern, Zulieferanten und Unterlieferanten, die auf die Quellensoftware zugreifen können, mithilfe von Anweisungen, Vereinbarungen und anderen geeigneten Maßnahmen sicherstellen, daß Sie Verwendung, Kopie, Änderung, Schutz und Sicherheit der Quellensoftware in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Softwarelizenzvertrag sowohl während der Laufzeit als auch nach der Kündigung von Verträgen kontrollieren und beschränken können, die Sie mit diesen Personen oder Einrichtungen abgeschlossen haben.
(i) Sie werden den Zugriff auf die Quellensoftware auf die Mitarbeiter, Vertreter, Zulieferanten und Unterlieferanten beschränken, die sich mit der Software auskennen oder die Software aktualisieren bzw. erweitern müssen.
(j) Sie nehmen zur Kenntnis, daß die Quellensoftware für den Softwarebesitzer und seine Rechtsnachfolger einen erheblichen kommerziellen Wert besitzt. Aus diesem Grund werden Sie die Quellensoftware an einem sicheren Ort aufbewahren und den Softwarebesitzer sowie seine Rechtsnachfolger bei Verlust der Quellensoftware in Teilen oder als Ganzes durch Diebstahl, Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung der Bedingungen des vorliegenden Quellencode-Treuhanddienstes durch eine der folgenden Personen schadlos halten:
(i) Sie selbst
(ii) Einer Ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Zulieferanten oder Unterlieferanten
(iii) Dritte, die die Quellencodesoftware von Ihnen selbst, oder von Ihren Mitarbeitern, Vertretern, Zulieferanten, Unterlieferanten oder über Ihre Geschäftsräumlichkeiten erhalten haben.
16.2 Um die Freigabe der Quellencodesoftware zu erreichen, werden Sie ComponentSource eine wie folgt vorbereitete eidesstattlich abgegebene Erklärung übergeben:
(a) Sie geben die eidesstattliche Erklärung entweder selbst ab oder lassen sie von einem ordnungsgemäß autorisierten leitenden Angestellten Ihres Unternehmens abgeben.
(b) Sie geben gemäß Paragraph 15.5 die besonderen Tatsachen und Umstände an, unter denen die Freigabe beantragt wurde.
(c) Sie erklären, daß die beigelegten Dokumente alle Ansprüche auf relevante unterstützende Dokumente in Ihrem Besitz begleichen.
16.3 Sie stimmen zu, daß Sie das Original und sämtliche Kopien der Quellensoftware binnen zwei (2) Wochen nach der Auflösung des vorliegenden Softwarelizenzvertrags aus einem beliebigen Grund infolge der Freigabe der Quellensoftware an ComponentSource zurückgeben oder zerstören und ComponentSource bzw. seinem Rechtsnachfolger eine schriftliche Bescheinigung mit der Bestätigung übergeben, dass Sie sämtliche Kopien der Quellensoftware nach bestem Wissen und Gewissen zurückgegeben oder zerstört haben.
17.1 Ihre Lizenz zur Verwendung der Quellensoftware für die in Paragraph 16.1(b) beschriebenen eingeschränkten Zwecke ist nach der Freigabe der Quellensoftware auf unbegrenzte Zeit gültig.
17.2 Sie können die Lizenz für die Quellensoftware jederzeit bei ComponentSource oder dem Softwarebesitzer oder den jeweiligen Rechtsnachfolgern kündigen.
18.1 Die Treuhandgebühren entsprechen den Beträgen, die auf der CD oder der Website von ComponentSource für Quellencode-Treuhanddienstsoftware aufgeführt sind und müssen zum Zeitpunkt der entsprechenden Softwarebestellung an ComponentSource gezahlt werden.
18.2 Die jedes Jahr automatisch fälligen Verlängerungsgebühren sind gegen Rechnung binnen dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum fällig.
18.3 Wenn eine Quellensoftware freigegeben wird, finden Sie die entsprechende Freigabegebühr, die Sie zum Zeitpunkt der Freigabe entrichten müssen, zusammen mit der Treuhanddienst-Software auf der CD bzw. der Website von ComponentSource.
18.4 Sämtliche Treuhandgebühren werden exklusive Umsatz-, Nutzungs- oder Mehrwertsteuer angegeben.
18.5 Bei einer Erhöhung der Treuhandgebühren werden Sie von ComponentSource mindestens drei (3) Monate zuvor von einer solchen Erhöhung in Kenntnis gesetzt. Das gilt auch für die Erhöhung der Freigabegebühren, die in einem angemessenen Maße steigen, wobei die Erhöhung jeweils am Tag der Jahresfälligkeit des Quellencode-Treuhanddienstes in Kraft tritt.
19.1 Der Quellencode-Treuhanddienst gilt zunächst für eine Laufzeit von einem Jahr und wird anschließend jedes Jahr automatisch für eine Laufzeit von einem Jahr verlängert, bis der Dienst von einer der Parteien in Übereinstimmung mit Paragraph 19.2 gekündigt wird.
19.2 Der Quellencode-Treuhanddienst kann vor der Freigabe der Quellensoftware wie folgt gekündigt werden:
(a) Von ComponentSource mit einer Kündigungsfrist von wenigstens neunzig (90) Tagen vor dem Datum der Jahresfälligkeit nach Inkrafttretung des Quellencode-Treuhanddienstes. In diesem Fall oder wenn ComponentSource seine geschäftlichen Aktivitäten einstellt oder in einen Prozess verwickelt wird, bei dem seine Zahlungsfähigkeit auf dem Spiel steht, oder das Unternehmen aus anderen Gründen als der Umstrukturierung aufgelöst wird, werden die betroffenen Softwarebesitzer von ComponentSource vertraglich zur Ergreifung aller Maßnahmen aufgefordert, die zur Ernennung eines von beiden Parteien akzeptierbaren Ersatzverwahrers der Quellenssoftware zu Bedingungen führen, die mit den Bedingungen des vorliegenden Quellencode-Treuhanddienstes weitgehend identisch sein müssen; oder
(b) Von ComponentSource, sofern die Zahlungen für den Quellencode-Treuhanddienst nicht binnen sechzig (60) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum eingegangen sind; oder
(c) Von Ihnen mit einer Kündigungsfrist gegenüber ComponentSource von wenigstens neunzig (90) Tagen vor dem Datum der Jahresfälligkeit nach Inkrafttretung des Quellencode-Treuhanddienstes.
20.1 Die von ComponentSource ergriffenen und in Paragraph 15 beschriebenen Maßnahmen werden im Anschluss an die Freigabe der Quellencode-Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen des vorliegenden Quellencode-Treuhanddienstes abgeschlossen.
20.2 Außer unter den in Paragraph 15 beschriebenen Umständen ist ComponentSource nicht weiter verpflichtet, die von Ihnen abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen zu untersuchen, zu hinterfragen oder auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtheit zu prüfen. Weiterhin ist ComponentSource auch nicht zum Untersuchen, Hinterfragen oder Prüfen der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtheit der Quellensoftware verpflichtet.
20.3 COMPONENTSOURCE HAFTET WEDER IHNEN NOCH DRITTEN GEGENÜBER FÜR FOLGESCHÄDEN ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, DIE INFOLGE ODER AUFGRUND EINES VERTRAGSBRUCHS ODER DER NICHTERFÜLLUNG EINER DER UNTER DEN BEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN QUELLENCODE-TREUHANDDIENSTES AUFGEFÜHRTEN VERPFLICHTUNGEN SEITENS COMPONENTSOURCE ENTSTANDEN SIND. DIE HAFTUNG VON COMPONENTSOURCE IN ZUSAMMENHANG MIT DEM QUELLENCODE-TREUHANDDIENST IST IN JEDEM FALL AUF FÜNFHUNDERTTAUSEND US-DOLLAR ($ 500000) PRO KLAGE BZW. PRO SAMMELKLAGE BESCHRÄNKT.
CSWWLIC 11/2005