Steuern

Die für Ihre Bestellung berechneten Steuern variieren aufgrund unterschiedlicher Faktoren. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Steuern, die für Ihre Bestellung berechet werden müssen.

Kunden mit Wohnsitz in Amerika (einschließlich den USA)

Wenn ein in Ihrer Bestellung enthaltenes Produkt nicht heruntergeladen werden kann, sondern geliefert werden muß, und die Lieferadresse im US-amerikanischen Staat Georgia liegt, werden Umsatzsteuern zu dem jeweils geltenden Satz dem Produkt angerechnet. ComponentSource zieht keine Steuern für andere Staaten ein. In den Staaten, in denen Steuern erhoben werden, können Sie die von uns gekauften Produkte selbst deklarieren.

Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union

Sie müssen für alle Produkte (einschließlich des Portos), die in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien) geliefert bzw. dort registriert werden, VAT zahlen (zu dem für Großbritannien geltenden Satz), sofern es sich bei dem Produkt nicht ausschließlich um gedruckte Dokumente handelt.

Den Kunden, die in Ihrem Wohnsitz mit einem VAT Code registriert sind, wird keine VAT angerechnet, sofern die Bestellung nicht nach Großbritannien geliefert und dort registriert wird, wo die VAT wie oben beschrieben zu berechnen ist. Die Kunden, die sich nicht in Großbritannien, sondern in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden, und über einen VAT Code verfügen, sollten diese Nummer für Ihren Einkaufswagen angeben.

Kunden mit Wohnsitz in Japan

Sie müssen für alle Produkte (inkl. Porto), die nach Japan geliefert bzw. dort registriert werden, eine Verbrauchssteuer (zu dem jeweils geltenden Satz) entrichten.

Kunden, die Ihren Wohnsitz weder in der Europäischen Union noch in Amerika (einschließlich den USA) oder Japan haben

Für Bestellungen, die in Länder außerhalb der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und Japan geliefert werden, wird keine VAT bzw. Umsatzsteuer berechnet.

Diese Behandlung der Steuern ist ordungsgemäß in Mai 2003 und ist Änderungen in der Steuergesetzgebung, sowie in den Steuersätzen, unterlegen.