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USA |
Die Umsatzsteuer wird in den Bundesstaaten erhoben, die die Berechnung einer Umsatzsteuer für downloadbare und direkt verwendbare/COTS-Software fordern. Im Folgenden finden Sie eine Liste dieser Bundesstaaten. Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind (beispielsweise bei Direktzahlung oder Hauptauftragnehmern) oder wenn der Einkauf für den Weiterverkauf bestimmt ist, müssen Sie einen Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung vorlegen. Bundesstaaten, in denen eine Umsatzsteuer erhoben wird: AZ, CT, DC, HI, IL, IN, KS, KY, LA, ME, MA, MI, MN, MS, NE, NJ, NM, NY, NC, ND, OH, PA, RI, SD, TN, TX, UT, VT, WA, WV, WI, WY Der Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung bzw. Weiterverkaufsbescheinigungen müssen an folgende Adresse gesendet werden: sales@componentsource.com |
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Vereinigtes Königreich |
Es wird der übliche Umsatzsteuersatz von 20 % berechnet. |
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Irland |
Es wird der übliche Umsatzsteuersatz von 21 % berechnet. |
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EU |
Für Kunden, die über eine gültige USt-RegNr./USt-IdNr./TVA-Nr./Moms-Nr. verfügen:
Kunden ohne gültige USt-RegNr./USt-IdNr./TVA-Nr./Moms-Nr.:
USt-Erstattung: Kontaktieren Sie sales@componentsource.com. |
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Indien |
Eine TDS von 10 % muss einbehalten und ein TDS-Zertifikat an accounts@componentsource.com gesendet werden. Wir stellen Ihnen unsere PAN- und TRC-Informationen zur Verfügung. |
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Japan |
Es wird eine Verbrauchssteuer von 10 % zugrunde gelegt. |
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An anderen Orten |
Es werden keine Steuern berechnet. |