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ComponentSource-Datenspeicherungsrichtlinie

1.  Einleitung

Diese Richtlinie legt die Verpflichtungen der COMPONENTSOURCE GROUP fest, zu der Unternehmen gehören, die in England, der Republik Irland, den Niederlanden (Niederlassung), den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan registriert sind („ComponentSource“ oder „das Unternehmen“), in Bezug auf die Aufbewahrung personenbezogener Daten, die von ComponentSource in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen in den Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen präsent ist oder geschäftlich tätig ist, erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, einschließlich insbesondere EU-Verordnung 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), der britischen Datenschutz-Grundverordnung und dem UK Data Protection Act 2018 (zusammen „UK GDPR“), dem EU-US Data Privacy Framework und seiner UK-Erweiterung, einem vom US-Handelsministerium betriebenen Selbstzertifizierungsprogramm ("DPF"), sowie dem California Consumer Privacy Act 2018 in der jeweils geänderten Fassung (Cal.Civ.Code 1798.100 bis 1798.199)(„CCPA“). Soweit andere anwendbare Datenschutzgesetze gelten, die der DSGVO, der UK GDPR, dem DPF oder der CCPA im Wesentlichen ähnlich sind, wird diese Richtlinie so ausgelegt, dass sie auf solche anderen Rechtsordnungen und Gesetze angemessen Anwendung findet.

Die geltenden Datenschutzgesetze definieren „personenbezogene Daten“ als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (eine betroffene Person) beziehen; eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Post- oder E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer, einer Identifikationsnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Nach den geltenden Datenschutzgesetzen müssen personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung betroffener Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist. In bestimmten Fällen dürfen personenbezogene Daten für längere Zeiträume gespeichert werden, wenn diese Daten zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu statistischen Zwecken oder anderweitig nach den geltenden Datenschutzgesetzen zulässig verarbeitet werden sollen (vorbehaltlich der Umsetzung der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die nach den geltenden Datenschutzgesetzen zum Schutz dieser Daten erforderlich sind).

Darüber hinaus umfassen die geltenden Datenschutzgesetze das Recht auf Löschung oder „das Recht auf Vergessenwerden“. Betroffene Personen haben unter den folgenden Umständen das Recht, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden (und dass die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten unterbunden wird):

a)  Wenn die personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind (siehe oben);

b)  wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft;

c)  wenn die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widerspricht und das Unternehmen keine vorrangigen berechtigten Interessen hat;

d)  wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden (d. h. unter Verstoß gegen die geltenden Datenschutzgesetze);

e)  wenn die personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.

Diese Richtlinie legt die Art(en) der von ComponentSource für die Zwecke seines Geschäfts mit der Bereitstellung lizenzierter Software-Tools und -Komponenten für Entwickler von Softwareanwendungen gespeicherten personenbezogenen Daten, die Frist(en), für die diese personenbezogenen Daten aufbewahrt werden sollen, die Kriterien für die Festlegung und Überprüfung solcher Frist(en) sowie den Zeitpunkt und die Art ihrer Löschung oder sonstigen Vernichtung fest.

Weitere Informationen zu anderen Aspekten des Datenschutzes und der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze finden Sie in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens.

2.  Ziele und Zwecke

2.1  Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, Grenzen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten festzulegen und sicherzustellen, dass diese Grenzen sowie weitere Rechte betroffener Personen auf Löschung eingehalten werden. Darüber hinaus soll diese Richtlinie sicherstellen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen und den Rechten betroffener Personen nach den geltenden Datenschutzgesetzen in vollem Umfang nachkommt.

2.2  Neben dem Schutz der Rechte betroffener Personen nach den geltenden Datenschutzgesetzen soll diese Richtlinie auch die Geschwindigkeit und Effizienz der Datenverwaltung verbessern, indem sichergestellt wird, dass ComponentSource keine übermäßigen Datenmengen aufbewahrt.

3.  Geltungsbereich

3.1  Diese Richtlinie gilt für alle von ComponentSource und von Datenverarbeitern Dritter, die personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten („Unterauftragsverarbeiter“), gespeicherten personenbezogenen Daten.

3.2  Personenbezogene Daten, die von ComponentSource oder seinen Unterauftragsverarbeitern gespeichert werden, werden auf folgende Weise und an folgenden Orten gespeichert:

a)  Die Server des Unternehmens, die sich im Vereinigten Königreich, in Irland, den Niederlanden, Japan und den USA befinden;

b)  Server Dritter, die von Unterauftragsverarbeitern betrieben werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Amazon, Microsoft, Google Analytics, Segment, Woopra, Inspectlet, LiveChat) und in Rechtsordnungen weltweit angesiedelt sind, jedoch, sofern nicht im Vereinigten Königreich, Irland, Japan oder den USA gelegen, den Datenschutzgesetzen unterliegen, die nach den geltenden Datenschutzgesetzen als angemessen gelten;

c)  Computer, die sich dauerhaft in den Geschäftsräumen des Unternehmens im Vereinigten Königreich, Irland, den Niederlanden, Japan und den USA befinden;

d)  Laptops und andere mobile Geräte, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt;

e)  Computer und mobile Geräte, die Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmern gehören;

f)  Physische Unterlagen, die im Vereinigten Königreich, in Irland, den Niederlanden, Japan und den USA gespeichert sind.

4.  Rechte betroffener Personen und Datenintegrität

Alle von ComponentSource gespeicherten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und den darin vorgesehenen Rechten betroffener Personen gespeichert, wie in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens dargelegt.

4.1  Betroffene Personen werden umfassend über ihre Rechte, darüber, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen über sie speichert, wie diese personenbezogenen Daten gemäß den Abschnitten 12 und 13 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verwendet werden, und wie lange das Unternehmen diese personenbezogenen Daten aufbewahren wird (oder, wenn keine feste Aufbewahrungsfrist bestimmt werden kann, über die Kriterien, anhand derer die Aufbewahrung der Daten bestimmt wird), informiert.

4.2  Sofern ComponentSource keinen berechtigten Grund hat, die Löschung personenbezogener Daten zu verweigern, oder die personenbezogenen Daten sich ausschließlich auf interne Aufzeichnungen von ComponentSource beziehen, die die Umstände (Antrag und Umsetzung) der Löschung dokumentieren, oder die Löschung den wirksamen Betrieb der Betrugsschutzsysteme des Unternehmens beeinträchtigen würde, erhalten betroffene Personen die Kontrolle über ihre vom Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, des Rechts zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anderweitig vernichtet werden (ungeachtet der anderweitig in dieser Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten festgelegten Fristen), des Rechts, die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch das Unternehmen einzuschränken, sowie weiterer Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling, wie in den Abschnitten 14 bis 19 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens dargelegt.

5.  Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit

5.1  Im Rahmen von ComponentSource sind die folgenden technischen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit personenbezogener Daten implementiert. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Abschnitten 21 bis 25 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens:

a)  Alle Papierausfertigungen personenbezogener Daten sowie sämtliche auf physischen Medien gespeicherten elektronischen Kopien sollten sicher aufbewahrt werden;

b)  Personenbezogene Daten dürfen ohne Genehmigung nicht an Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder andere Parteien übermittelt werden, unabhängig davon, ob diese im Auftrag von ComponentSource tätig sind oder nicht;

c)  Personenbezogene Daten sind jederzeit mit Sorgfalt zu behandeln, und sensible personenbezogene Daten dürfen nicht unbeaufsichtigt oder sichtbar liegen gelassen werden;

d)  Computer, die zum Anzeigen sensibler personenbezogener Daten verwendet werden, müssen immer gesperrt werden, bevor sie unbeaufsichtigt gelassen werden;

e)  Sensible personenbezogene Daten dürfen auf keinem mobilen Gerät gespeichert werden, unabhängig davon, ob dieses Gerät dem Unternehmen gehört oder nicht, ohne die formelle schriftliche Genehmigung des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens und dann strikt in Übereinstimmung mit allen Anweisungen und Beschränkungen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung erteilt werden, und für keinen längeren Zeitraum als unbedingt erforderlich;

f)  Personenbezogene Daten dürfen nicht auf Geräte übertragen werden, die einem Mitarbeiter persönlich gehören, und personenbezogene Daten dürfen nur auf Geräte übertragen werden, die Mitarbeitern, Auftragnehmern oder anderen im Auftrag des Unternehmens tätigen Parteien gehören, wenn die betreffende Partei sich verpflichtet hat, die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens und die geltenden Datenschutzgesetze in vollem Umfang einzuhalten (sofern außerhalb der EU, des Vereinigten Königreichs, der USA oder Japans als angemessen angesehen);

g)  Alle elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten sollten mindestens wöchentlich gesichert werden, wobei die Sicherungskopien vor Ort und außer Haus gespeichert werden. Alle außer Haus aufbewahrten Sicherungskopien sollten verschlüsselt sein;

h)  Alle elektronischen Kopien personenbezogener Daten sollten mithilfe von Passwörtern sicher gespeichert werden;

i)  Alle zur Sicherung personenbezogener Daten verwendeten Passwörter sollten regelmäßig geändert werden und müssen sicher sein. Sie sollten keine Wörter oder Ausdrücke verwenden, die leicht zu erraten oder anderweitig kompromittiert werden können. Es wird empfohlen, dass alle Passwörter eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Symbolen enthalten.

j)  Passwörter dürfen unter keinen Umständen aufgeschrieben oder weitergegeben werden. Wird ein Passwort vergessen, muss es mit der entsprechenden Methode zurückgesetzt werden. Die IT-Mitarbeiter des Unternehmens haben keinen Zugriff auf Passwörter;

k)  Sämtliche Software sollte, soweit vernünftigerweise möglich, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen sollten so bald wie vernünftigerweise möglich nach ihrer Verfügbarkeit installiert werden;

l)  Es darf keine Software auf einem Computer oder Gerät des Unternehmens installiert werden, ohne vorherige Genehmigung; und

m)  Wenn vom Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten zu Marketingzwecken verwendet werden, liegt es in der Verantwortung des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens sicherzustellen, dass die erforderliche Einwilligung eingeholt wird und dass keine betroffenen Personen widersprochen haben.

5.2  Im Unternehmen sind die folgenden organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit personenbezogener Daten implementiert. Weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 26 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens:

a)  Alle Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien müssen vollständig über ihre individuellen Verantwortlichkeiten und die Verantwortlichkeiten des Unternehmens nach den geltenden Datenschutzgesetzen und nach der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens informiert sein;

b)  Nur Mitarbeiter und sonstige im Auftrag von ComponentSource tätige Parteien, die Zugriff auf personenbezogene Daten benötigen und diese verwenden müssen, um ihre Arbeit auszuführen, sollten Zugriff auf die vom Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten;

c)  Alle Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden hierfür angemessen geschult;

d)  Alle Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden angemessen überwacht;

e)  Alle Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen bei Gesprächen über Arbeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stets Sorgfalt und Vorsicht walten lassen;

f)  Methoden der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sollten regelmäßig bewertet und überprüft werden;

g)  Die Leistung jener Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollte regelmäßig bewertet und überprüft werden;

h)  Alle Mitarbeiter und sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind vertraglich verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze und die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens einzuhalten;

i)  Alle Vertreter, Auftragnehmer oder sonstigen im Auftrag von ComponentSource tätigen Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeiter denselben Bedingungen unterliegen wie die entsprechenden Mitarbeiter des Unternehmens, die sich aus den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens ergeben;

j)  Wenn ein Vertreter, Auftragnehmer oder sonstige im Auftrag des Unternehmens tätige Partei, die personenbezogene Daten verarbeitet, gegen seine/ihre Verpflichtungen nach den geltenden Datenschutzgesetzen und/oder der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verstößt, sind alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um diese Partei vertraglich dazu zu verpflichten, das Unternehmen von allen Kosten, Haftungen, Schäden, Verlusten, Ansprüchen oder Verfahren freizustellen, die sich aus diesem Verstoß ergeben können.

6.  Datenvernichtung

Nach Ablauf der unten in Abschnitt 7 dieser Richtlinie festgelegten Aufbewahrungsfristen oder wenn eine betroffene Person ihr Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten ausübt, müssen personenbezogene Daten wie folgt gelöscht, vernichtet oder anderweitig entsorgt werden:

6.1  Elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten einschließlich sensibler personenbezogener Daten (einschließlich aller Sicherungskopien) müssen sicher gelöscht werden;

6.2  Personenbezogene Daten einschließlich sensibler personenbezogener Daten in Papierform müssen geschreddert werden;

7.  Aufbewahrung von Daten

7.1  Wie oben angegeben und gesetzlich vorgeschrieben darf ComponentSource keine personenbezogenen Daten länger aufbewahren, als es im Hinblick auf den/die Zweck(e), für die diese Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, erforderlich ist.

7.2  Unterschiedliche Arten personenbezogener Daten, die für unterschiedliche Zwecke verwendet werden, werden notwendigerweise für unterschiedliche Zeiträume aufbewahrt (und ihre Aufbewahrung wird regelmäßig überprüft), wie unten dargelegt.

7.3  Bei der Festlegung und/oder Überprüfung von Aufbewahrungsfristen sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

a)  die Ziele und berechtigten oder angemessenen Anforderungen des Unternehmens;

b)  die Art der betreffenden personenbezogenen Daten;

c)  der/die Zweck(e), für die die betreffenden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden;

d)  die rechtliche Grundlage des Unternehmens für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten;

e)  die Kategorie oder Kategorien betroffener Personen, auf die sich die Daten beziehen;

f)  die Notwendigkeit, wirksame Betrugsbekämpfungsverfahren zu betreiben und aufrechtzuerhalten, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Verlage und Kunden zu schützen.

7.4  Wenn für eine bestimmte Art von Daten keine genaue Aufbewahrungsfrist festgelegt werden kann, müssen Kriterien festgelegt werden, anhand derer die Aufbewahrung der Daten bestimmt wird, sodass sichergestellt ist, dass die betreffenden Daten und ihre Aufbewahrung regelmäßig anhand dieser Kriterien überprüft werden können.

7.5  Ungeachtet der nachfolgend festgelegten Aufbewahrungsfristen können bestimmte personenbezogene Daten vor Ablauf ihrer festgelegten Aufbewahrungsfrist gelöscht oder anderweitig vernichtet werden, wenn im Unternehmen die Entscheidung dazu getroffen wird (sei es als Reaktion auf eine Anfrage einer betroffenen Person oder aus anderen Gründen).

7.6  In begrenzten Fällen kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten für längere Zeiträume aufzubewahren, wenn eine solche Aufbewahrung zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken erfolgt. Jede solche Aufbewahrung unterliegt der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener Personen, wie nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich.

Datenreferenz Art der Daten Zweck der Daten Regelmäßige Aufbewahrungsfrist
Customer Name Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Organisation Name and Type Kundenregistrierung, Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Address (including street, county/state, zip or post code, country) Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung, Versand von Papierkatalogen, Versand von Werbeartikeln (Kaffeetasse) 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Email Address Kundenregistrierung, Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung, Produktneuigkeiten, Versand des Kunden-E-Mail-Newsletters, Kundenkommunikation 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Telephone Number Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung & Softwarelieferung, Kundenkommunikation 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer IP Address Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Bank Account Numbers, Sort Code, Account Name Auftragsabwicklung und Zahlungsabwicklung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Customer Credit/Debit Card Number, Card Holder Name, Expiry Date and CV2 number (CV2 is only used per transaction and never stored) Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Authentifizierung & Verifizierung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee Name (if different from Customer) Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee Organisation Name and Type Registrierung des Lizenznehmers beim Publisher, Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee Address (including street, county/state, zip or post code, country) Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee Email Address Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, & Softwarelieferung, Kommunikation mit dem Lizenznehmer 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee Telephone Number Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung & Softwarelieferung, Kommunikation mit dem Lizenznehmer 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
End User Licensee IP Address Erstellung von Angeboten, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Publisher Name, Address, Email Address, Telephone Number, Bank Account Details Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Supplier Name, Address, Email Address, Telephone Number, Bank Account Details Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Shareholder Name, Address, Email Address, Telephone Number, Bank Account Details Kommunikation mit Anteilseignern, Unternehmensmeldungen & Register, plus Zahlungsabwicklung 7 Jahre ab dem Datum der Beendigung sämtlicher Beteiligungen
Employee / Director / Contractor Name, Address, Email Address, Telephone Number, National Insurance Number, Tax Codes, Bank Account Details and all other information required in connection with the operation and administration of their employment contracts Datennutzung in den individuellen Datenschutz-Hinweis-Anlagen zu ihren Arbeitsverträgen oder Dienstleistungsverträgen 7 Jahre ab dem Datum der Vertragsbeendigung

8.  Rollen und Verantwortlichkeiten

8.1  Der Datenschutzbeauftragte von ComponentSource, Nigel Farnworth, ist unter dpm@componentsource.com, Telefon +44 (118) 982 2108 oder +1 (770) 250 6105 erreichbar.

8.2  Der Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie und für die Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie, der sonstigen datenschutzbezogenen Richtlinien des Unternehmens (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie) sowie der geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich.

8.3  Der Datenschutzbeauftragte ist unmittelbar dafür verantwortlich, die Einhaltung der oben genannten Aufbewahrungsfristen für Daten im gesamten Unternehmen sicherzustellen.

8.4  Fragen zu dieser Richtlinie, zur Aufbewahrung personenbezogener Daten oder zu sonstigen Aspekten der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sollten an den Datenschutzbeauftragten gerichtet werden.

9.  Umsetzung der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt ab dem 1. November 2023 als wirksam.

Diese Richtlinie wurde genehmigt und autorisiert von:

Name: Harry Kelly
Position: Group Director
Date: November 1, 2024
Due for Review by: October 31, 2025

CSDataRetention 11/2023