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Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit mit Ehrlichkeit und Integrität zu führen, und wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie hohe Standards gemäß unserem Verhaltenskodex einhalten. Allerdings sind alle Organisationen dem Risiko ausgesetzt, dass gelegentlich etwas schiefgeht, oder dass rechtswidriges oder unethisches Verhalten unbemerkt vorhanden ist. Eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit ist unerlässlich, um solche Situationen zu verhindern oder sie anzugehen, wenn sie eintreten.
Mitarbeitende können bei der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Aufgaben außerdem Zugang zu Informationen vertraulicher Natur haben oder mit solchen in Berührung kommen. Ihre Beschäftigungsbedingungen sehen vor, dass es Ihnen, außer bei ordnungsgemäßer Erfüllung Ihrer Aufgaben, untersagt ist, solche vertraulichen Informationen in jeglicher Form offenzulegen oder zu nutzen. Das Gesetz erlaubt es Mitarbeitenden jedoch, bestimmte Informationen als „geschützte Offenlegungen“ weiterzugeben. Um geschützt zu sein, muss sich eine Offenlegung auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und außerdem auf geeignete Weise erfolgen. Der Whistleblowing-Schutz gilt nur für eine Offenlegung, die nach vernünftigem Ermessen der offenlegenden Person im öffentlichen Interesse erfolgt.
Die Ziele dieser Richtlinie sind:
CSWBP 10/2025