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Datenaufbewahrungsrichtlinie - ComponentSource Group

1. Einführung

  1. Diese Richtlinie legt die Verpflichtungen der COMPONENTSOURCE GROUP dar, zu der in England, der Republik Irland, den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan registrierte Unternehmen gehören („ComponentSource“ oder „das Unternehmen“), in Bezug auf die Aufbewahrung personenbezogener Daten, die von ComponentSource in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen in den Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen präsent ist oder Geschäftstätigkeiten ausübt, erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, einschließlich insbesondere der EU-Verordnung 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), https://gdpr-info.eu , der UK General Data Protection Regulation und dem UK Data Protection Act 2018 (zusammen „UK GDPR“), dem EU-US Data Privacy Framework („DPF“) und der UK Extension to the EU-US DPF, einem vom US Department of Commerce betriebenen Selbstzertifizierungsprogramm, sowie dem California Consumer Privacy Act 2018 in seiner geänderten Fassung (Cal.Civ.Code 1798.100 bis 1798.199) („CCPA“), oder deren Entsprechungen, einschließlich aller gesetzlich beschlossenen Änderungen dieser Gesetze. Soweit andere geltende Datenschutzgesetze gelten, die der DSGVO, dem UK GDPR oder dem CCPA wesentlich ähnlich sind, wird diese Richtlinie angemessen so ausgelegt, dass sie auf solche anderen Rechtsordnungen und Gesetze Anwendung findet.
  2. Die geltenden Datenschutzgesetze definieren „personenbezogene Daten“ als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (eine betroffene Person) beziehen; eine identifizierbare natürliche Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Anschrift oder E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
  3. Nach den geltenden Datenschutzgesetzen müssen personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung von betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke erforderlich ist, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. In bestimmten Fällen dürfen personenbezogene Daten für längere Zeiträume gespeichert werden, wenn diese Daten zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse, zu statistischen Zwecken oder wie anderweitig durch die geltenden Datenschutzgesetze zulässig verarbeitet werden sollen (vorbehaltlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die durch die geltenden Datenschutzgesetze zum Schutz dieser Daten vorgeschrieben sind).
  4. Darüber hinaus beinhalten die geltenden Datenschutzgesetze das Recht auf Löschung oder „das Recht auf Vergessenwerden“. Betroffene Personen haben das Recht, unter den folgenden Umständen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zu verhindern):
    1. wenn die personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind (siehe oben);
    2. wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft;
    3. wenn die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widerspricht und das Unternehmen kein überwiegendes berechtigtes Interesse hat;
    4. wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden (d. h. unter Verstoß gegen die geltenden Datenschutzgesetze);
    5. wenn die personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.
  5. Diese Richtlinie legt die Art(en) der von ComponentSource für die Zwecke seines Geschäfts mit der Bereitstellung lizenzierter Software-Tools und -Komponenten an Entwickler von Softwareanwendungen gespeicherten personenbezogenen Daten, die Zeiträume, für die diese personenbezogenen Daten aufzubewahren sind, die Kriterien für die Festlegung und Überprüfung dieser Zeiträume sowie fest, wann und wie sie gelöscht oder anderweitig entsorgt werden.
  6. Weitere Informationen zu anderen Aspekten des Datenschutzes und der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze finden Sie in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens.

2. Ziele und Zwecke

Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, Grenzen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten festzulegen und sicherzustellen, dass diese Grenzen sowie weitere Rechte der betroffenen Personen auf Löschung eingehalten werden. Darüber hinaus soll diese Richtlinie sicherstellen, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen und die Rechte betroffener Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vollständig erfüllt.

Neben dem Schutz der Rechte betroffener Personen nach den geltenden Datenschutzgesetzen soll diese Richtlinie durch die Sicherstellung, dass ComponentSource keine übermäßigen Datenmengen aufbewahrt, auch die Geschwindigkeit und Effizienz der Datenverwaltung verbessern.

3. Geltungsbereich

  1. Diese Richtlinie gilt für alle personenbezogenen Daten, die von ComponentSource und von Drittanbietern, die personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten („Unterauftragsverarbeiter“), gespeichert werden.
  2. Personenbezogene Daten, wie sie von ComponentSource oder seinen Unterauftragsverarbeitern gespeichert werden, werden auf die folgenden Arten und an den folgenden Orten gespeichert:
    1. die Server des Unternehmens in Großbritannien, Irland und den USA;
    2. Server Dritter, die von Unterauftragsverarbeitern betrieben werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Amazon, Microsoft, Google Analytics, Segment, Woopra, Inspectlet, LiveChat) und in Rechtsordnungen weltweit gelegen sind, sofern es sich nicht um Großbritannien, Irland, Japan oder die USA handelt, vorbehaltlich von Datenschutzgesetzen, die nach den geltenden Datenschutzgesetzen als angemessen gelten;
    3. Computer, die sich dauerhaft in den Geschäftsräumen des Unternehmens in Großbritannien, Irland, Japan und den USA befinden;
    4. von dem Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Laptops und andere mobile Geräte;
    5. Computer und mobile Geräte, die Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern gehören;
    6. physische Unterlagen, die in Großbritannien, Irland, Japan und den USA gespeichert sind.

4. Rechte betroffener Personen und Datenintegrität

  1. Alle von ComponentSource gespeicherten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und den darin enthaltenen Rechten der betroffenen Personen gespeichert, wie in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens dargelegt.
  2. Betroffene Personen werden umfassend über ihre Rechte, darüber, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen über sie speichert, darüber, wie diese personenbezogenen Daten verwendet werden, wie in den Abschnitten 12 und 13 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens dargelegt, sowie darüber informiert, wie lange das Unternehmen diese personenbezogenen Daten aufbewahren wird (oder, falls keine feste Aufbewahrungsfrist bestimmt werden kann, nach welchen Kriterien die Aufbewahrung der Daten bestimmt wird).
  3. Sofern ComponentSource keine berechtigten Gründe hat, die Löschung personenbezogener Daten zu verweigern, oder die personenbezogenen Daten sich ausschließlich auf interne Aufzeichnungen von ComponentSource beziehen, die die Umstände (Anfrage und Erfüllung) der Löschung dokumentieren, oder die Löschung die wirksame Funktionsweise der Betrugsbekämpfungssysteme des Unternehmens beeinträchtigen würde, erhalten betroffene Personen Kontrolle über ihre vom Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts auf Berichtigung falscher Daten, des Rechts zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anderweitig entsorgt werden (ungeachtet der in dieser Richtlinie zur Datenaufbewahrung anderweitig festgelegten Aufbewahrungsfristen), des Rechts, die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch das Unternehmen einzuschränken, sowie weiterer Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling, wie in den Abschnitten 14 bis 19 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens dargelegt.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit

  1. Die folgenden technischen Maßnahmen sind bei ComponentSource zum Schutz der Sicherheit personenbezogener Daten implementiert. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Abschnitten 21 bis 25 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens:
    1. Alle Papierausfertigungen personenbezogener Daten sowie alle elektronischen Kopien, die auf physischen Medien gespeichert sind, müssen sicher aufbewahrt werden;
    2. Ohne Genehmigung dürfen keine personenbezogenen Daten an Mitarbeiter, Beauftragte, Auftragnehmer oder andere Parteien übertragen werden, unabhängig davon, ob diese Parteien im Auftrag von ComponentSource arbeiten oder nicht;
    3. Personenbezogene Daten müssen jederzeit sorgfältig behandelt werden, und sensible personenbezogene Daten dürfen nicht unbeaufsichtigt oder sichtbar zurückgelassen werden;
    4. Computer, die zur Ansicht sensibler personenbezogener Daten verwendet werden, müssen stets gesperrt werden, bevor sie unbeaufsichtigt gelassen werden;
    5. Sensible personenbezogene Daten dürfen ohne die formale schriftliche Genehmigung des Data Protection Manager des Unternehmens ("DPM") nicht auf einem mobilen Gerät gespeichert werden, unabhängig davon, ob dieses Gerät dem Unternehmen gehört oder nicht, und dann ausschließlich in strikter Übereinstimmung mit allen Anweisungen und Einschränkungen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung beschrieben werden, und nicht länger als unbedingt erforderlich;
    6. Es dürfen keine personenbezogenen Daten auf ein Gerät übertragen werden, das einem Mitarbeiter persönlich gehört, und personenbezogene Daten dürfen nur auf Geräte übertragen werden, die Beauftragten, Auftragnehmern oder anderen Parteien gehören, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten, sofern die betreffende Partei zugestimmt hat, die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens und die geltenden Datenschutzgesetze (sofern außerhalb der EU, Großbritanniens, der USA oder Japans als angemessen angesehen) vollständig einzuhalten;
    7. Alle elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten sollten mindestens einmal wöchentlich gesichert werden, wobei die Sicherungskopien vor Ort und außerhalb des Unternehmens gespeichert werden. Alle externen Sicherungen sollten verschlüsselt sein;
    8. Alle elektronischen Kopien personenbezogener Daten sollten durch Passwörter sicher aufbewahrt werden;
    9. Alle zur Sicherung personenbezogener Daten verwendeten Passwörter sollten regelmäßig geändert werden und sicher sein. Sie sollten keine Wörter oder Ausdrücke verwenden, die leicht zu erraten oder anderweitig kompromittiert werden können. Es wird empfohlen, dass alle Passwörter eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Symbolen enthalten.
    10. Passwörter dürfen unter keinen Umständen aufgeschrieben oder weitergegeben werden. Wenn ein Passwort vergessen wird, muss es mit der anwendbaren Methode zurückgesetzt werden. Die IT-Mitarbeiter des Unternehmens haben keinen Zugriff auf Passwörter;
    11. Alle Software sollte, soweit vernünftigerweise möglich, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen sollten so bald wie vernünftigerweise möglich nach ihrer Verfügbarkeit installiert werden;
    12. Es darf keine Software auf einem Computer oder Gerät des Unternehmens ohne vorherige Genehmigung installiert werden; und
    13. Wenn vom Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten zu Marketingzwecken verwendet werden, liegt es in der Verantwortung des DPM sicherzustellen, dass die geeignete Einwilligung eingeholt wurde und dass keine betroffenen Personen widersprochen haben.
  2. Die folgenden organisatorischen Maßnahmen sind innerhalb des Unternehmens zum Schutz der Sicherheit personenbezogener Daten implementiert. Weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 26 der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens:
    1. Allen Mitarbeitern und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource arbeiten, müssen sowohl ihre individuellen Verantwortlichkeiten als auch die Verantwortlichkeiten des Unternehmens gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und gemäß der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens vollständig bewusst gemacht werden;
    2. Nur Mitarbeiter und andere Parteien, die im Auftrag von ComponentSource arbeiten und die personenbezogene Daten zur Ausübung ihrer Arbeit benötigen und verwenden müssen, sollten Zugang zu vom Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten haben;
    3. Alle Mitarbeiter und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, werden dafür angemessen geschult;
    4. Alle Mitarbeiter und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, werden angemessen überwacht;
    5. Alle Mitarbeiter und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, müssen bei der Erörterung von Arbeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten jederzeit Sorgfalt und Vorsicht walten lassen;
    6. Methoden der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sollten regelmäßig bewertet und überprüft werden;
    7. Die Leistung dieser Mitarbeiter und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, sollte regelmäßig bewertet und überprüft werden;
    8. Alle Mitarbeiter und anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, sind vertraglich verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze und die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens einzuhalten;
    9. Alle Beauftragten, Auftragnehmer oder anderen Parteien, die im Auftrag von ComponentSource personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass sämtliche relevanten Mitarbeiter denselben Bedingungen unterliegen wie die entsprechenden Mitarbeiter des Unternehmens, die sich aus den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens ergeben;
    10. Wenn ein Beauftragter, Auftragnehmer oder eine andere Partei, die im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet, ihren Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und/oder der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens nicht nachkommt, sind alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um diese Partei vertraglich zu verpflichten, das Unternehmen von allen Kosten, Haftungen, Schäden, Verlusten, Ansprüchen oder Verfahren freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus diesem Versäumnis ergeben können.

6. Datenentsorgung

Nach Ablauf der unten in Abschnitt 7 dieser Richtlinie festgelegten Aufbewahrungsfristen für Daten oder wenn eine betroffene Person ihr Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten ausübt, müssen personenbezogene Daten wie folgt gelöscht, vernichtet oder anderweitig entsorgt werden:

  1. Personenbezogene Daten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten, die elektronisch gespeichert sind (einschließlich aller Sicherungskopien), müssen sicher gelöscht werden;
  2. Personenbezogene Daten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten in Papierform, müssen geschreddert werden;

7. Datenaufbewahrung

  1. Wie oben angegeben und gesetzlich vorgeschrieben darf ComponentSource personenbezogene Daten nicht länger aufbewahren, als es im Hinblick auf den/die Zweck(e), für die diese Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, erforderlich ist.
  2. Verschiedene Arten personenbezogener Daten, die für unterschiedliche Zwecke verwendet werden, werden notwendigerweise für unterschiedliche Zeiträume aufbewahrt (und ihre Aufbewahrung regelmäßig überprüft), wie nachstehend dargestellt.
  3. Bei der Festlegung und/oder Überprüfung von Aufbewahrungsfristen müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
    1. die Ziele und berechtigten oder angemessenen Anforderungen des Unternehmens;
    2. die Art der betreffenden personenbezogenen Daten;
    3. der/die Zweck(e), für den/die die betreffenden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden;
    4. die rechtliche Grundlage des Unternehmens für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten;
    5. die Kategorie oder Kategorien der betroffenen Person, auf die sich die Daten beziehen;
    6. die Notwendigkeit, wirksame Betrugsbekämpfungsverfahren zu betreiben und aufrechtzuerhalten, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Verlage und Kunden zu schützen.
  4. Wenn für eine bestimmte Art von Daten keine genaue Aufbewahrungsfrist festgelegt werden kann, müssen Kriterien festgelegt werden, nach denen die Aufbewahrung der Daten bestimmt wird, um sicherzustellen, dass die betreffenden Daten und ihre Aufbewahrung regelmäßig anhand dieser Kriterien überprüft werden können.
  5. Ungeachtet der folgenden definierten Aufbewahrungsfristen können bestimmte personenbezogene Daten vor Ablauf ihrer definierten Aufbewahrungsfrist gelöscht oder anderweitig entsorgt werden, wenn innerhalb des Unternehmens eine entsprechende Entscheidung getroffen wird (sei es als Reaktion auf eine Anfrage einer betroffenen Person oder anderweitig).
  6. In begrenzten Fällen kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten für längere Zeiträume aufzubewahren, wenn diese Aufbewahrung zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken erfolgt. Jede solche Aufbewahrung unterliegt der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener Personen, wie es die geltenden Datenschutzgesetze verlangen.
Datenreferenz Art der Daten Zweck der Daten Reguläre Aufbewahrungsfrist
Kunde Name Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

Organisationsname und -typ

Kundenregistrierung, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

Anschrift (einschließlich Straße, Landkreis/Bundesland, Postleitzahl, Land)

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung, Lieferung von Papierkatalogen, Lieferung von Werbeartikeln (Kaffeebecher) 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

E-Mail-Adresse

Kundenregistrierung, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung, Produktnachrichten, Zustellung von E-Mail-Newslettern an Kunden, Kundenkommunikation 7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

Telefonnummer

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung & Softwarelieferung, Kundenkommunikation

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

IP-Adresse

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

Bankkontonummern, Bankleitzahl, Kontoinhabername

Auftragsabwicklung und Zahlungsabwicklung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Kunde

Kredit-/Debitkartennummer, Karteninhabername, Ablaufdatum und CV2-Nummer (CV2 wird nur pro Transaktion verwendet und nie gespeichert)

Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Authentifizierung und Verifizierung

6 Wochen ab dem Datum der letzten Nutzung
Endnutzer-Lizenznehmer

Name (falls abweichend vom Kunden)

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Endnutzer-Lizenznehmer

Organisationsname und -typ

Lizenznehmerregistrierung beim Verlag, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung

 

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Endnutzer-Lizenznehmer

Anschrift (einschließlich Straße, Landkreis/Bundesland, Postleitzahl, Land)

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung & Softwarelieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Endnutzer-Lizenznehmer

E-Mail-Adresse

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, & Softwarelieferung, Kommunikation mit Lizenznehmern

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Endnutzer-Lizenznehmer

Telefonnummer

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung & Softwarelieferung, Kommunikation mit Lizenznehmern

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Endnutzer-Lizenznehmer

IP-Adresse

Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung & Softwarelieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Verlag

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten

Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung und Softwarelieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Lieferant

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten

Auftragsabwicklung, Zahlungsabwicklung und Lieferung

7 Jahre ab dem Datum des Ablaufs des letzten Vertrags oder der letzten Lizenz
Aktionär

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten

Kommunikation mit Aktionären, Unternehmensmeldungen und -register sowie Zahlungsabwicklung

7 Jahre ab dem Datum der Beendigung sämtlicher Beteiligungen
Mitarbeiter/ Geschäftsführer/ Auftragnehmer

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten

Datenverwendung in den individuellen Anhängen zur Datenschutzerklärung ihrer Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge

7 Jahre ab dem Datum der Vertragsbeendigung

8. Rollen und Verantwortlichkeiten

  1. Der DPM von ComponentSource kann unter dpm@componentsource.com kontaktiert werden.
  2. Der DPM ist für die Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie und für die Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie, der anderen datenschutzbezogenen Richtlinien des Unternehmens (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie) sowie der geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich.
  3. Der DPM ist unmittelbar dafür verantwortlich, die Einhaltung der oben genannten Aufbewahrungsfristen für Daten im gesamten Unternehmen sicherzustellen.
  4. Alle Fragen zu dieser Richtlinie, zur Aufbewahrung personenbezogener Daten oder zu einem anderen Aspekt der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sollten an den DPM gerichtet werden.

9. Umsetzung der Richtlinie

Das Inkrafttreten dieser Richtlinie ist der 1. November 2025.

CSDRP 10/2025