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Diese Richtlinie legt die Pflichten der ComponentSource Group hinsichtlich der Nutzung von Modellen, Werkzeugen und Systemen generativer künstlicher Intelligenz (“KI”) (zusammen “GenAI”) sowie die Regeln, Vorschriften, Verfahren und Grundsätze fest, die das Unternehmen, seine Beschäftigten, Vertreter, Auftragnehmer oder andere im Namen des Unternehmens tätige Personen bei der Nutzung von GenAI befolgen müssen.
Alle für die Nutzung im Unternehmen genehmigten GenAI-Werkzeuge unterliegen den in dieser Richtlinie festgelegten Einschränkungen. Sofern diese Richtlinie bei ihrer Nutzung eingehalten wird, dürfen die dort aufgeführten GenAI-Werkzeuge von berechtigten Nutzern ohne weitere Bewertung oder Genehmigung verwendet werden.
Alle mit GenAI-Werkzeugen erstellten Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.
Diese Richtlinie gilt ab dem 1. November 2025.
Eine Überprüfung dieser Richtlinie ist für den 31. Oktober 2026 vorgesehen.
CSGAI 11/2025